Gasversorgung mit kontinuierlicher Energiemessung

Aufgabe

Die Zeiten verlässlicher und stabiler H- und L-Gasqualitäten sind vorbei! Die Liberalisierung des Gasmarktes und damit der öffentlichen Gasversorgung einerseits und das Entstehen kleiner, lokaler Energieverbünde mit unterschiedlichsten Gaserzeugern andererseits bedingen erhöhte Schwankungen der bereitgestellten Brenngasqualität.

Das kann für die Verbraucher, besonders für Betreiber von Thermoprozessen, erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, sowohl prozesstechnischer (Gefährdung der Produktqualität) als auch fiskalischer Art (Notwendigkeit einer energiebezogenen Verrechnung). Kalorimeter dienen als Messtechnik zur direkten und kontinuierlichen Bestimmung der über das Brenngas gelieferten Energiemenge.

Lösung

Die Lösung liegt auf der Hand: Einsatz von Messtechnik zur direkten und kontinuierlichen Bestimmung der über das Brenngas gelieferten Energiemenge. Das Messsystem EMS2005 von UNION Instruments wurde speziell für diese Applikation entwickelt und hat sich in unterschiedlichen Einsatzszenarien bestens bewährt. Dort bildet es u.a. den Kern eines umfassenden Messkonzeptes bis hin zur Rechnungserstellung.

Das EMS2005 besteht aus einem Verbrennungskalorimeter der Geräteserie CWD in Kombination mit einem Gas-Mengenzähler und einem Brennwert-Mengenumwerter. Dieser errechnet aus den Messwerten von Kalorimeter (Wobbe-Index) und Mengenzähler die unter den aktuellen Zustandsgrößen transportierte Energiemenge und stellt das Ergebnis über Standard-Schnittstellen zur Verfügung.

Anwendernutzen

Die Kenntnis der jeweils bezogenen Gasqualität gibt dem Betreiber von Thermoprozessen die Möglichkeit, die für seinen Prozess benötigte Gasqualität und damit seinen Prozessablauf durch geregelte Beimischung von z.B. LPG zu sichern. Die Alternative wäre Produktionsausfall und/oder mangelhafte Produktqualität!

Alle Verbraucher (Unternehmen, Stadtwerke oder kleine Energieverbünde) profitiere fiskalisch von der transparenten Erfassung der tatsächlich bezogenen Energiemenge: nur diese darf abgerechnet bzw. muss vergütet werden.

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